{"id":192,"date":"2015-01-12T06:17:12","date_gmt":"2015-01-12T06:17:12","guid":{"rendered":"http:\/\/eggeloge.de\/?page_id=192"},"modified":"2015-12-14T11:32:49","modified_gmt":"2015-12-14T11:32:49","slug":"die-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/eggeloge.de\/?page_id=192","title":{"rendered":"Die Satzung"},"content":{"rendered":"<h4>Satzung<\/h4>\n<p>\u00a7 1<\/p>\n<p><strong>Name, Sitz, Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201e Ortsb\u00fcrgerverein Eggeloge &#8222;.<\/p>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Eggeloge und soll im Vereinsregister eingetragen sein.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke &#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Der Verein hat die Aufgabe, Aufgaben der Umwelt &#8211; und Landschaftspflege wahrzunehmen und die Dorfversch\u00f6nerung zu unterst\u00fctzen, heimatliches Brauchtum und Kulturgut zu erhalten und zu pflegen.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird insbesondere erf\u00fcllt durch kulturelle Ausstellungen, Vortr\u00e4ge, sowie Jugendarbeit, Ortspflegearbeiten und Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Der Verein arbeitet politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p>\u00a7 2<\/p>\n<p><strong>Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede nat\u00fcrliche Person erwerben, wenn sie sich verpflichtet, diese Satzung zu beachten. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Vorstand.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschlu\u00df. Eine Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.<br \/>\nEin Austritt ist nur zum Schlu\u00df eines Kalenderjahres m\u00f6glich. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br \/>\nwegen Nichtzahlung des Beitrages trotz Mahnung,<br \/>\nwegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins.<\/p>\n<p>\u00a7 3<\/p>\n<p><strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der von den Mitgliedern zu zahlenden Beitr\u00e4ge werden von der Hauptversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>\u00a7 4<\/p>\n<p><strong>Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/p>\n<p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>\nGew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>\u00a7 5<\/p>\n<p><strong>Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>der Beirat<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft zu einem Vereinsorgan ist ein Ehrenamt. Eine Verg\u00fctung wird f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit nicht gezahlt.<\/p>\n<p>\u00a7 6<\/p>\n<p><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDie Jahreshauptversammlung findet in jedem Jahr statt.<br \/>\nDie Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einer Woche. Mit der Einberufung ist die vollst\u00e4ndige Tagesordnung mitzuteilen.<br \/>\nDie Tagesordnung der Jahreshauptversammlung hat folgende Tagesordnungspunkte zu enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Feststellen der Stimmberechtigten<\/li>\n<li>Rechenschaftsberichte des Vorstandes<\/li>\n<li>Rechenschaftsberichte des Kassenwarts<\/li>\n<li>Pr\u00fcfungsbericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Beschlu\u00df \u00fcber die Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wahlen, soweit erforderlich<br \/>\nAu\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand es f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt<\/li>\n<li>mindestens der sechste Teil der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde es schriftlich verlangt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 7<\/p>\n<p><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassenwart.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.<br \/>\nDer Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.<br \/>\nDer Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zu einer Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.<br \/>\nDem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn die Lage der Gesch\u00e4fte dies erfordert oder mindestens zwei Vorstandsmitglieder dies aus besonderen Gr\u00fcnden fordern.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstandes aus oder ist ein Mitglied des Vorstandes andauernd an der Aus\u00fcbung seines Amtes gehindert, kann der Vorstand das Amt bis zur n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung mit einem geeigneten Mitglied besetzen.<\/p>\n<p>\u00a7 8<\/p>\n<p><strong>Beirat<\/strong><\/p>\n<p>Der Beirat besteht aus bis zu 8 nat\u00fcrlichen Personen. Seine Mitglieder d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Sie werden f\u00fcr die Dauer von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nDer Beirat ist beratend f\u00fcr den Vorstand t\u00e4tig.<\/p>\n<p>\u00a7 9<\/p>\n<p><strong>Kassenf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>Der Kassenwart f\u00fchrt die Vereinskasse nach Ma\u00dfgabe von Vorstandsbeschl\u00fcssen.<br \/>\nDie Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft.<br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenwarts.<\/p>\n<p>\u00a7 10<\/p>\n<p><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von \u00be der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des Vereinszwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an den Gesangverein \u201e MGV EGGELOGE &#8222;, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke innerhalb des Dorfbereichs zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Eggeloge, den 05.01.2001<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name, Sitz, Zweck Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201e Ortsb\u00fcrgerverein Eggeloge &#8222;. 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